Der Deutsche Bundestag hat in 2./ 3 Lesung dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e) und dem Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zugestimmt. Die Reform der Jobcenter und die dazu notwendigen Verfassungsänderung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer noch effektiveren Arbeitsmarktpolitik, die sich klar an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Mit der jetzigen Jobcenter-Reform haben CDU und CSU zusammen mit unserer Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, Handlungsfähigkeit für Reformen mit Perspektive bewiesen.
Die Reform zum „Neuen Jobcenter“ ist das erste Kapitel der inhaltlichen und organisatorischen Runderneuerung der Grundsicherung, die bis zum Spätherbst vollendet sein wird. Die bürgerliche Koalition setzt damit „Maßstäbe der Kompetenz“ in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Durch das „Neue Jobcenter“ wird ein wichtiger Teil der Arbeitsmarktpolitik zukunftssicher gestaltet, und zwar durch einen Reformprozess, der unter Führung der Union erfolgreich mit dem Koalitionspartner FDP sowie in einer zielorientierten und konstruktiven Weise auch mit der SPD und den Bundesländern umgesetzt wurde.
Oberste Zielsetzung der Reform war, ist und bleibt, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Beschäftigung zu führen! Die Union gibt keinen Arbeitssuchenden verloren! Die jetzige Jobcenter-Reform schafft dafür mehrere wichtige Voraussetzungen: Zum einen wird die „Hilfe aus einer Hand“ mit der Grundgesetz-Ergänzung endlich auf eine verfassungskonforme Basis gestellt, ohne dabei eine neue staatliche Ebene zu schaffen. Die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger in einem gemeinsamen Jobcenter hat sich bewährt.
Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ zur optimalen Hilfe für die Menschen in der Grundsicherung kann nun effektiv und sehr bürgernah weitergeführt und auch weiterentwickelt werden. Alles andere als die Fortführung der „Hilfe aus einer Hand“ wäre ein fataler Rückschritt gewesen. Zum anderen werden die Jobcenter organisatorisch und inhaltlich neu aufgestellt. Ein zentraler Punkt ist das verstärkte Setzen auf die lokalen Kompetenzen vor Ort. Die Ausweitung der Wahlfreiheit für die sogenannten Optionskommunen von derzeit 69 um weitere 41 unterstreicht die „Kommunalkompetenz“, wie die Einführung von Zielvereinbarungen und auch eines einheitlichen Bewertungs- und Benchmarksystem.
Dies alles fördert in den jeweiligen Jobcentern noch mehr Qualität und Effektivität, damit die betroffenen Menschen eine optimale Hilfestellung auf dem Weg aus der Erwerbslosigkeit erhalten. Dazu zählen auch die neuen Betreuungsschlüssel des Verhältnisses von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen. Gleichsam werden mit der Jobcenterreform Bund, Länder und Kommunen als verantwortungsvolle Partner auf Augenhöhe agieren. Instrumente wie Kooperationsausschuss, Bund-Länder-Kommission und Örtlicher Beirat werden diese Partnerschaft institutionalisieren. Das neue Jobcenter stärkt das föderale System und die Prinzipien der. Dennoch behält der Bund die Richtlinienkompetenz und haushaltsrechtliche Hoheit bei der Entwicklung und Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik. Die Jobcenter-Reform bildet die strukturelle Basis für die inhaltliche Runderneuerung der Grundsicherung, die in den nächsten Monaten konsequent umgesetzt wird. Dazu zählt im Wesentlichen durch neue Regelungen des Hinzuverdienstes noch stärkere Anreize für Arbeit schaffen, die Förderung von Kindern in der Grundsicherung neu zu regeln, um ihnen bessere Bildungschancen zu geben, aber auch die Regelsätze für Erwachsene gemäß des Verfassungsgerichtsurteils und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf Effektivität, Notwendigkeit und Zielgenauigkeit neu zu überprüfen. Ebenso gilt es, mittel- und langfristigen Strategien zu entwickeln, um gerade Kindern aus sozial schwierigem Umfeld den Aufstieg in der Gesellschaft zu ermöglichen.
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