Im Bundesministerium der Finanzen findet heute ein Steuersymposium der Bundesfinanzakademie zur „deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen“ statt. Die Bundesfinanzakademie mit Sitz in Brühl bei Bonn ist Teil des Bundesministeriums der Finanzen. Mit diesem Steuersymposium stellt man sich der Forderung nach einer öffentlichen Diskussion über die deutsche Politik im Hinblick auf Doppelbesteuerungsabkommen. Zugleich soll deutlich gemacht werden, dass das Bundesministerium der Finanzen am Austausch mit Wissenschaft, Verbänden und Rechtsprechung interessiert ist. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass es gelungen ist, für Steuersymposium hochkarätige externe Experten mit Experten aus dem Bundesfinanzministerium zusammen zu bringen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte bzw. für das in einem der beiden Vertragsstaat belegenen Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.
In seinem Grußwort betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass Doppelbesteuerungsabkommen eine Lenkungswirkung auf die internationalen Investitionsströme haben und die Wettbewerbsfähigkeit von Investitionsstandorten beeinflussen. Zum anderen regeln sie aber auch die Besteuerung von einzelnen Steuerpflichtigen, wie z.B. Grenzgängern oder Rentenbeziehern. Das Verhandeln von Doppelbesteuerungsabkommen stehe damit in einem vielfältigen Spannungsverhältnis von zuweilen widerstreitenden wirtschaftlichen und politischen Interessen, zwischen fiskalischen Grundsätzen und praktischen Verfahrensfragen – vom Quellensteuersatz bis zur Datenschutzklausel, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
Zum Grußwort von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Bundesfinanzakademie finden Sie hier.
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