Anlässlich der Diskussion um die Änderung des Meldegesetzes befragte der Nordbayerische Kurier hierzu oberfränkische Abegeordnete, darunter den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten, Hartmut Koschyk.
Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren geändert worden sei. „Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Weitergabe von Daten für Werbung oder Adresshandel nur bei einer ausdrücklichen Einwilligung möglich sein sollte. Dies wäre sicherlich eine datenschutzfreundlichere Ausgestaltung gewesen. Ich würde es begrüßen, wenn es im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen an dem Gesetz gäbe, die dem Datenschutz wieder mehr Raum geben würden,“ so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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