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Parl. Staatssekretär Koschyk spricht im Bundesrat zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 und zum Restrukturierungsgesetz
15. Oktober 2010
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Zum Redebeitrag von Herrn Parl. Staatssekretär Koschyk zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 gelangen Sie hier.

Zum Redebeitrag von Herrn Parl. Staatssekretär Koschyk zum Restrukturierungsgesetz gelangen Sie hier.

Der Deutsche Bundesrat hat heute den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes beraten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines umfassenden Konsolidierungspakets der Bundesregierung in Höhe von rund 80 Mrd. Euro für die kommenden vier Jahre. Ziel ist die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Hinblick auf die Einhaltung der Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und zur Einhaltung der neuen Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sollen im Finanzplanzeitraum bis 2014 ein Entlastungsvolumen zugunsten des Bundeshaushalts von insgesamt rund 20 Mrd. Euro erreichen. Der Gesetzentwurf ist parallel zu den Beratungen des Bundeshaushalts 2011 auf den Weg gebracht worden. Der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, erläuterte in der Debatte des Bundesrats die Haltung der Bundesregierung.

Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wird am Donnerstag, dem 28. Oktober 2010, in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag beraten werden.

Ebenfalls hat der Bundesrat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) beraten.

Ziel des Gesetzentwurf ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems zu bewältigen und dafür Sorge zu tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Zudem sollten die neuen Instrumente ein koordiniertes Vorgehen mit anderen zuständigen Stellen auf europäischer Ebene ermöglichen, wenn eine grenzüberschreitend tätige Bankengruppe in Schwierigkeiten geraten ist. Dazu ist erforderlich, dass diese Instrumente sich in die bestehenden Überlegungen der Europäischen Kommission für ein EU-Rahmenwerk für das grenzüberschreitende Krisenmanagement im Bankensektor einfügen. Parl. Staatssekretär Koschyk, verdeutlichte die Haltung der Bundesregierung.

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